Gold geniесst in der Schweiz eine ausgezeichnete steuerliche Behandlung. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Steueraspekte für Privatanleger.

Mehrwertsteuer: Anlage-Gold befreit

Investitionsgold ist in der Schweiz vollständig von der Mehrwertsteuer befreit. Als Investitionsgold gelten: Goldbarren mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000 in bestimmten Standardgrössen, und Goldmünzen die als gesetzliches Zahlungsmittel geprägt wurden (oder waren) mit einem Feingehalt von mindestens 900/1000. Wichtig: Silber, Platin und Palladium sind NICHT mehrwertsteuerbefreit (8,1% MwSt).

Kapitalgewinnsteuer: Privatanleger befreit

Kapitalgewinne aus Goldverkäufen sind für natürliche Personen in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei — sofern das Gold nicht im Rahmen einer gewerbsmässigen Handelstätigkeit gehalten wird. Gewerbsmässiger Handel liegt bei sehr häufigen Transaktionen mit hohem Volumen und Einsatz von Fremdkapital vor. Für normale Privatanleger ist Kapitalgewinnfreiheit die Regel.

Vermögenssteuer: Deklarationspflicht

Physisches Gold ist als Vermögenswert in der Steuererklärung zu deklarieren — zum Marktwert am 31. Dezember. Kanton-abhängige Vermögenssteuer von typischerweise 0,1–0,8 Promille des Vermögenswertes gilt. GoldKurs.ch Stack Tracker ermöglicht den Export des Goldwertes per Jahresende für die Steuererklärung.

Erbschaft und Schenkung

Goldübertragungen innerhalb der Familie können je nach Kanton erbschafts- oder schenkungssteuerpflichtig sein. Kantonale Unterschiede sind erheblich — professionelle Beratung empfohlen für grössere Beträge.

Stack Tracker mit Steuer-Export — GoldKurs.ch

Goldwert per 31. Dezember für die Steuererklärung in CHF exportieren.

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